Bitte eintreten!
Hier möchten wir Ihnen viele Fragen rund um den Eintritt in die evangelische Kirche beantworten. Wenn eine Ihrer Fragen hier nicht beantwortet wird, so können Sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde oder die Ansprechpartner in den Kircheneintrittsstellen in Kassel wenden.
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
- Werde ich noch einmal getauft?
- Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
- Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Was kostet mich der Eintritt?
- Was kostet mich die Mitgliedschaft?
- Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen. Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Kirchengemeinde. Hier können Sie ein Gespräch vereinbaren und sich über das weitere Vorgehen informieren. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.
Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Dann haben die Möglichkeit, mit einer der Kircheneintrittsstellen in Kassel Kontakt aufzunehmen. Nach einem Gespräch wird in der Regel eine Aufnahme stattfinden.
Ansprechpartner*innen in den Kircheneintrittsstellen in Kassel
Kircheneintrittsstelle im Evangelischen Forum
Pfarrer Dr. Rüdiger Jungbluth
Goethestr. 85
34119 Kassel
Telefon: 0561 10024080
E-Mail: ruediger.jungbluth@ekkw.de
Kircheneintrittsstelle in der Martinskirche
Pfarrer Dr. Willi Temme
Martinsplatz 5a
34117 Kassel
Telefon: (0561) 770267
E-Mail: st.martin@ekkw.de
Kircheneintrittsstelle im Haus der Kirche
Referat Gemeindeentwicklung
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Telefon: 0561 9378381
E-Mail: gemeindeentwicklung@ekkw.de
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenfrei.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuernden Einkommen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auf der Internetseite der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
(Basismaterial der Fragen und Antworten mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Kirche in Deutschland)
Zehn gute Gründe, in der Kirche zu sein...
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In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen.
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Die Kirche bewahrt die Zusage Gottes, uns Menschen zu lieben.
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In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet. Sie bietet Raum für spirituelle Erfahrungen.
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In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
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Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod.
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Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
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Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
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In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
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Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
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Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.