Evangelische Kirche in Kassel auf Sparkurs
"Die Kirche kann keine Kredite aufnehmen, um finanzielle Engpässe zu meistern. Dass heißt, wir müssen sparen und Einnahmequellen erschließen", sagt Stadtdekanin Barbara Heinrich. Die Gelder würden aber prozentual so auf die Kirchengemeinden und Einrichtungen verteilt wie in den Vorjahren. Einnahmequellen können Kollekten und Klingelbeutel sein, die künftig in der Verantwortung der Kirchengemeinden bleiben, es sei denn die Zweckbestimmung ist durch die Landes- oder Stadtsynode vorgegeben. Auch Erlöse aus Vermietung der Kirchen und Gemeindehäuser verbleiben künftig in voller Höhe bei den jeweiligen Kirchengemeinden, so der Beschluss der Synodalen.Weitere Beschlüsse: Anspruch auf eine halbe hauptamtliche Küsterstelle haben künftig Kirchengemeinden mit über 2000 Mitgliedern. "Kleinere Gemeinden können nebenamtliche Küster stundenweise beschäftigen", sagte Stadtdekanin Barbara Heinrich. Dies lasse das jetzt durch die Landessynode verabschiedete Personalstellengesetz zu. Energiekosten werden den Gemeinden ab 2008 anhand von Energiegutachten zugewiesen, im Haushaltsjahr 2006/2007 zunächst basierend auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Gemeinden die weniger als 2000 Mitglieder haben, erhalten für ihr Gemeindehaus die Sachkostenzuweisung der Landeskirche von rund 3.500 Euro. Größere Gemeinden bekommen eine zusätzliche Zuweisung durch den Stadtkirchenkreis.
Strukturausschuss gewählt
Stadtdekan Jürgen Renner machte noch einmal deutlich, dass die Kooperation von kleineren Gemeinden Sinn mache, unter anderem, weil sich die Gemeinden dann finanziell besser stellen können. Keine Gemeinde solle dabei ihre Identität aufgeben oder lebendige Gemeindegruppen schließen müssen, so Renner.
Ideen, wo Kooperationen Sinn machen und wie eine Neugliederung der Kirchengemeinden nach sozialen und geographischen Gesichtspunkten aussehen könnte, soll ein achtköpfiger Ausschuss in den kommenden zwei Jahren erarbeiten. In diesen Strukturausschuss wählten die Synodalen Stadtdekan Jürgen Renner, die Stadtplaner Prof. Christian Kopetzki und Martin Lometsch, die Pfarrer Hermann Köhler und Ralf Gebauer sowie Uwe Heidemann, Anke Bergmann und Ursel Fröhlich.
Synodale begrüßen Entscheidung zur Ladenöffnung am 1. Advent
Die Synodalen begrüßten den Beschluss der Stadt Kassel, den 1. Advent nicht als verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. "Wir haben mit dem Oberbürgermeister und mit Bürgermeister Junge im Vorfeld ein konstruktives Gespräch geführt und sind dankbar für diese Entscheidung", sagte Stadtdekan Renner. Nun gehe es darum, dass sich die Kirchen bei der im kommenden Jahr anstehenden Regelung der Ladenöffnungszeiten in Hessen dafür einsetzen, dass der Schutz der Adventssonntage landesweit einheitlich geregelt werde.