Friedhöfe: Neue Abrechnungspraxis für Rasenschnitt
Zu dieser Änderung hat die Friedhofsverwaltung ein richterlicher Hinweis veranlasst. Die Gebührenordnung wurde entsprechend ergänzt. Betroffen sind etwa 16.000 Grabstelleninhaber, die in diesem Jahr erstmals den Gebührenbescheid erhalten. Für Sie bedeutet dies aber keine Verteuerung, lediglich die Abrechnungspraxis ändert sich.Bei einem Teil der Grabstelleninhaber hat die Friedhofsverwaltung den Betrag allerdings nicht selbst erhoben. Bei diesen Grabstelleninhabern, die einen Pflegevertrag mit einer Friedhofsgärtnerei abgeschlossen haben, wurden die Kosten bisher mit der Friedhofsgärtnerei abgerechnet.
Die Friedhofsgärtnereien wurden durch die Friedhofsverwaltung über die Änderung der Rechtslage Ende 2005 unterrichtet.
Die Friedhofsverwaltung geht davon aus, dass die Rechnungen, die diese Grabstelleninhaber für das Jahr 2006 von ihren Gärtnereibetrieben erhalten, die Kosten für den Rasenschnitt nicht mehr ausweisen. Ist dies doch der Fall, sollten die Betroffenen Kontakt mit ihrer Gärtnerei aufnehmen.
Hintergrund
Wahlgrabstätten mit besonderen Gestaltungsrichtlinien
Auf den Kasseler Friedhöfen gibt es Grabfelder mit und ohne besondere Gestaltungsrichtlinien. In den Feldern mit besonderen Gestaltungsrichtlinien ist der Rasen das verbindende Element zwischen den einzelnen Grabhügeln. Der Grabhügel kann individuell bepflanzt und gepflegt werden, ist aber nur ein Teil der gesamten Grabstätte. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten, ist der Friedhofsverwaltung der Schnitt des Rasens vorbehalten. Dies ist in der Friedhofssatzung festgelegt. Die Kosten für den Rasenschnitt hängen von der Grabart ab (z. B. Mehrwahlgrabstätte, Urnenwahlgrabstätte).