Am Sonntag ins Wahllokal
Wahlberechtigt sind evangelische Christinnen und Christen, die mindestens 16 Jahre alt sind.Wer am Wahltag den Wahlraum seiner Gemeinde nicht persönlich aufsuchen kann, kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte noch bis 27. September die Briefwahl bei seinem Pfarramt beantragen.
Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder keine erhalten hat, kann trotzdem wählen. In der Wählerliste sind alle Wahlberechtigten eingetragen. Diese liegt den Wahlvorständen in den Wahllokalen vor. Vorzulegen ist dann ein gültiger Personalausweis.
"Wir hoffen, dass viele Menschen am Sonntag zur Wahl gehen," sagt Dekanin Barbara Heinrich. "Denn mit der Teilnahme an den Wahlen können sie über die Zusammensetzung des Leitungsgremiums ihrer Gemeinde mitbestimmen, die ehrenamtliche Arbeit würdigen und so einen wichtigen Beitrag für die Zukunft ihrer Kirchengemeinde leisten", so Heinrich weiter.
Die Kirchenvorstände setzen sich zusammen aus den zu wählenden und zu berufenden Mitgliedern sowie den Personen, die dem Kirchenvorstand von Amts wegen angehören, wie z.B. Pfarrer oder Dekane. In Kassel sind 291 Kirchenvorsteher neu zu bestimmen: zwei Drittel der Mitglieder eines Kirchenvorstandes werden gewählt, ein Drittel der Mitglieder werden in ihr Amt berufen.
Die Öffnungszeiten der Wahllokale in den einzelnen Kirchengemeinden sind unterschiedlich. Sie sind in den jeweiligen Gemeindebriefen und in den Schaukästen der Kirchengemeinden veröffentlicht.