FÄLLT AUS !!! Flüchtlingen bei der Arbeitssuche helfen
In diesem kostenfreien Workshop werden Grundlagen des Bleiberechtes vermittelt und die Begleiter nehmen an einem Bewerbungstraining teil. Dabei werden aktuelle Anforderungen an Bewerbungsschreiben und Lebenslauf, Wege der Arbeitssuche und die Begleitung des Arbeitssuchenden zum Bewerbungsgespräch Thema sein.Ohne Arbeit droht Abschiebung
"In die Flüchtlingsberatungen kommen viele Flüchtlinge, die aus humanitären oder medizinischen Gründen eine Duldung über viele Jahre verlängert bekamen. Sie müssen bis zum 31. März 2009 eine Arbeitsstelle angetreten haben, um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, sonst droht die Abschiebung Ende 2009", sagt Helga Sievers von der Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes Kassel.
Unterstützung bei der Arbeitssuche
"Jahrelang hatten die Flüchtlinge keine Möglichkeit an Fort- oder Weiterbildungen teilzunehmen, kein Recht auf Vermittlung durch die Agentur für Arbeit, bekamen häufig keine Arbeitserlaubnis und ihre im Heimatland erworbenen Ausbildungen werden oft nicht anerkannt", erläutert Sievers die Situation der Betroffenen. Damit sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, benötigten sie intensive Hilfe und Unterstützung bei der Arbeitssuche. "Deshalb wollen wir ihnen ehrenamtliche Begleiter an die Seite stellen", sagt Sievers.
Workshop "Begleitung bei der Arbeitssuche für Geduldete und Bleibeberechtigte"
Samstag, 9. Februar, 11 bis 16 Uhr.
Diakonisches Werk Kassel, Wildemannsgasse 14
Es gibt eine Pause mit Mittagessen.
Für weitere Informationen und Anmeldung:
Diakonisches Werk Kassel - Flüchtlingsberatung, Helga Sievers, fluechtlingsberatung@dw-kassel.de, Tel.:0561/70974-210 und
Caritas Migrationsdienst, Helga Tewes, helga.tewes@caritas-kassel.de, Tel. 0561/312455
Hintergrund
Um einen Aufenthalt nach § 104a des Aufenthaltsgesetzes (Bleiberecht) zu bekommen, müssen in Deutschland lebende Ausländer, deren Asylverfahren beendet ist und die geduldet sind, frei von öffentlichen Leistungen sein, das heißt, sie müssen eine Arbeitsstelle vorweisen können. Haben die Betroffenen bis 31. März 2009 keine Arbeit angetreten, droht ihnen die Abschiebung.