Freie Wahl des Friedhofs jetzt möglich
Zum einen wurde die sogenannte Wohnsitzbeschränkung aufgehoben. „Das heißt, ab sofort ist nicht der Wohnort eines Verstorbenen entscheidend, um auf einem kleinen Stadtteilfriedhof seine letzte Ruhestätte zu finden“, sagt Jürgen Rehs, Leiter der Friedhofsverwaltung Kassel. Jetzt könnten beispielsweise auf dem Rothenditmolder Friedhof Menschen aus Kirchditmold, Wahlershausen oder Harleshauen bestattet werden und umgekehrt. „Die Platzverhältnisse haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten entspannt, so dass im Rahmen der verfügbaren Flächen eine freie Grabauswahl möglich ist“, so Rehs.Rasengräber
Ein weiteres neues Angebot sind die „Wahlgrabstätten auf Rasenflächen“. In diesen sogenannten Rasengräbern können Erd- und Urnenbestattungen stattfinden. „Diese Grabart ist nur mit Rasen begrünt. Damit die Gräber nicht anonym sind, können die Hinterbliebenen eine liegende Inschriftenplatte oder ein aufrecht stehendes Denkmal setzen lassen“, so Rehs. Bisher habe es ähnliche Angebote, wie z.B. die Friedparkgräber, nur auf den größeren Friedhöfen gegeben. „Immer mehr Menschen haben keine Angehörigen vor Ort, die sich um die Pflege einer Grabstätte kümmern können“, so Rehs. Deshalb sei die Nachfrage nach diesen pflegearmen Grabarten stetig gewachsen.
Die Erweiterung der Angebote auf den Stadtteilfriedhöfen ist durch Änderung der Friedhofssatzung möglich geworden. Satzungsänderungen beschließt der Friedhofausschuss. Ihm gehören Vertreter der Evangelischen Kirche und der Stadt Kassel an. Träger aller Kasseler Friedhöfe ist der Evangelische Stadtkirchenkreis Kassel. (28.04.2015)