Stadtsynodale beschließen Zukunftsprozess: „Stärkere Vernetzung mit der Stadtgesellschaft“
ZukunftsprozessDie Synodalen beschlossen, im Stadtkirchenkreis einen Zukunftsprozess durchzuführen, der die kirchlichen Einrichtungen und Handlungsfelder, die Kirchengemeinden und Pfarrstellen, die Gebäude, die Gemeindegliederzahlen und die zurückgehenden Finanzen in den Blick nehmen soll. In seiner Einführung zum Thema verwies Dekan Dr. Michael Glöckner auf die geringer werdende Finanzkraft zum einen, und auf strukturelle Fragen zum anderen. Der Einsparung von Pfarrstellen stehe ein Personalmangel im Pfarramt gegenüber, sinkenden Gemeindegliederzahlen ein Überhang an Gebäuden. Die geringer werdende Nachfrage nach Kasualien treffe auf die Herausforderung, neue Kontaktflächen zu schaffen und sich stärker mit der Stadtgesellschaft zu vernetzen. „Unser Anliegen muss künftig sein, dass wir weniger parochial, sondern funktional denken, weniger als einzelne Kirchengemeinde, sondern mehr als Stadtkirchenkreis, Aufgaben weniger alleine wahrnehmen, sondern gemeinsam angehen“, sagt Glöckner. „Das bedeutet, dass wir zunächst die Frage diskutieren, wie wir Kirche für die Stadt sein wollen“, so Glöckner. Der Prozess selbst solle in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt werden.
Finanzierung des Diakonisches Werk Region Kassel
Die Stadtsynodalen beschlossen die neue kirchenrechtliche Vereinbarung mit den Kirchenkreisen Hofgeismar-Wolfhagen und Kaufungen zur Finanzierung des Diakonischen Werk Region Kassel. Demnach belaufen sich die Zuschüsse des Stadtkirchenkreises auf fünf Euro je Gemeindeglied im Jahr 2023, die bis 2025 auf drei Euro absinken. Für den Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen liege der Zuschuss durchgehend bei zwei Euro, für Kaufungen bei 1,50 Euro, führte Stadtdekanin Barbara Heinrich aus. Für die Folgejahre ab 2026 sei eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Neufassung der Vereinbarung war durch die geringere Geldzuweisung der Landeskirche an den Stadtkirchenkreis notwendig geworden.
Anträge an die Landessynode
Die Synodalen beschlossen außerdem, folgende Anträge an die Landessynode zu stellen: Zum einen solle die Anschaffung dienstlicher E-Bikes gefördert werden. Das Kirchenrad spare Fahrtkosten und verringere den CO2-Ausstoß, so die Begründung. Außerdem solle die Landeskirche den Kirchenkreisen die tatsächlich anfallenden Vertretungskosten und Aufwandsentschädigungen für Pfarrdienstvertretungen weiterhin erstatten. Eine neue Verfügung sehe vor, dass diese Kosten mit der Grundzuweisung der Landeskirche an die Kirchenkreise pauschal abgegolten seien, so Dekanin Barbara Heinrich. Es sei nicht transparent, in welchen Umfang diese Kosten in der Grundzuweisung veranschlagt seien und es sei anzunehmen, dass die Kosten künftig steigen, die dann zu Lasten der Kirchenkreise gingen.
Wahlen
Bei der Nachwahl in den kirchenmusikalischen Ausschuss votierten die Synodalen für Pfarrerin Gudrun Schlottmann (Kirchengemeinde Wehlheiden) und Pfarrer Joachim Baier (Kreuzkirche), der auch zum Kirchenmusikpfarrer bestimmt wurde.
Abschied von der Stadtsynode
Dr. Hans Helmut Horn berichtete von der Sondertagung der Landessynode Anfang März. Er wie auch Felicitas Becker-Kasper, Dr. Thomas Dittmann und Dr. Peter Masuch gehören in der neuen Legislaturperiode nicht mehr der Landessynode an und scheiden damit auch aus der Stadtsynode aus.
(04.04.2022)