Startschuss für Onlinewahl fällt am 26. September – Urnengang folgt am 26. Oktober
Zeichen setzen: Evangelische Kirche sucht neue Kirchenvorstände
Der neue Kirchenvorstand leitet für die kommenden sechs Jahre gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die jeweilige Kirchengemeinde. „Er übernimmt Verantwortung, schafft Gemeinschaft, gibt Glauben Raum – und setzt Zeichen für eine lebendige Kirche, die sich wandelt und dennoch bleibt“, sagt Diakonin Esther Koch, Fachreferentin für Kirchenvorstandsarbeit in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
So funktioniert die Onlinewahl
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die ab dem 26. September zugestellt werden, sind die Zugangsdaten für das Online-Wahlverfahren aufgedruckt. Das Portal ist bis zum 19. Oktober über die Homepage der Landeskirche auf www.ekkw.de/kv-wahl erreichbar. Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN), die für die Teilnahme an der Online-Wahl benötigt wird, ist mit einem Rubbelfeld abgedeckt. Im Online-Wahlportal sind PIN und persönliche Angaben einzugeben. Danach öffnet sich der digitale „Stimmzettel“ mit der zugehörigen Kirchengemeinde. Dort ist auch die maximale Anzahl der möglichen Stimmen vermerkt. Jeder und jede Wählende kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen sind. Zu viel vergebene Stimmen führen zur Ungültigkeit.
Brief-Wahlunterlagen im Pfarramt anfordern
Wer gerne zu Hause wählt, dies aber nicht online machen kann oder möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen über das jeweilige Pfarramt anfordern.
Urnenwahl am 26. Oktober
Am 26. Oktober können die Wahlberechtigten in allen Kirchengemeinden per Urnenwahl ihre Stimme abgeben. Informationen, wo sich das Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat, finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wählerinnen und Wähler mit einer Beeinträchtigung haben die Möglichkeit, sich von einem Mitglied des Wahlvorstands unterstützen zu lassen. Viele Kirchengemeinden bieten begleitend Feste und Aktionen zur KV-Wahl an. Die Wahlergebnisse werden in den nächsten auf die Wahl folgenden Gottesdiensten bekanntgegeben. Vorabinformationen gibt es auch auf den Internetseiten der Kirchengemeinden bzw. in ortsüblicher Weise.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer keine Wahlberechtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann zwar nicht online wählen, wohl aber an der Briefwahl teilnehmen oder im Wahllokal wählen. Voraussetzung dafür ist, in der Wählerliste der Kirchengemeinde eingetragen zu sein. Ob das so ist, kann einfach im Pfarramt oder am Wahltag im Wahllokal in Erfahrung gebracht werden. Dazu ist der Personalausweis erforderlich.
(22.09.2025)



